Es gibt 3 Arten einer Eheschließung. Neben der Eheschließung in einem deutschen Standesamt, gibt es die islamische Eheschließung durch einen Adoul (Standesbeamte) in einem Standesamt des Heimatlandes (z.B. in Marokko, Algerien, Tunesien, etc.) bzw. in einem Konsulat oder die islamische Eheschließung durch einen Imam (Vorbeter) in einer Moschee.
Eheschließung in einem deutschen Standesamt Entscheidet man sich für die Eheschließung in einem deutschen Standesamt, muss die Anmeldung immer in dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Nach der Eheschließung in einem deutschen Standesamt, muss die Ehe in jedem Fall noch in einem Standesamt im Heimatland oder dem entsprechenden Konsulat bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung bedeutet keine neue bzw. zweite Eheschließung, sondern ist nur eine formelle Angelegenheit zur Registrierung der eingegangenen Ehe.
Islamische Eheschließung in einem Standesamt des Heimatlandes oder Konsulat Die islamische Eheschließung kann entweder in einem Standesamt des Heimatlandes oder in einem entsprechenden Konsulat erfolgen. Nach der Eheschließung in einem Standesamt des Heimatlandes oder einem Konsulat muss die Ehe in jedem Fall noch in einem deutschen Standesamt bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung bedeutet keine neue bzw. zweite Eheschließung, sondern ist nur eine formelle Angelegenheit zur Registrierung der eingegangenen Ehe.
Islamische Eheschließung in einer Moschee Die islamische Eheschließung in einer Moschee wird von einem Imam vollzogen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Art der Eheschließung weder von einem deutschen Standesamt noch von einem Standesamt im Heimatland oder einem Konsulat anerkannt wird. Für diese Art der Eheschließung wird keine offiziell anerkannte Heiraturkunde ausgestellt und kann rechtmäßig nicht geltend gemacht werden. Die islamische Eheschließung durch einen Imam wird in der Regel zusätzlich zu den beiden zuvor aufgeführten offiziellen Arten der Eheschließung durchgeführt.
|